
Sonne, Strand und Meer
In Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien, planen wieder viele Urlauber eine Reise in den Süden.
Timesharing, der sogenannte Kauf eines Feriendomizils, stößt bei vielen Verbrauchern auf immer größeres Interesse. Hinter so manch beliebten Auslandsimmobilen verbergen sich jedoch für Timesharing-Interessenten dubiose Vertragsabschlüsse.
Wir zeigen Ihnen, worauf sie achten müssen, damit sie für Ihr wiederkehrendes Ferienwohnrecht nicht unbewusst zu tief in die Tasche greifen müssen.
Auf dem europäischen Timesharing-Markt ist in diesem Jahr Monaco zum BEST OF-Reiseziel ausgezeichnet worden. Mit seinen Luxusangeboten und den reichhaltigen kulturellen Angeboten ist Monaco aus diesem Grund das beliebteste Reiseziel für viele Touristen. Dicht gefolgt von Torino in Italien, das eine Mischung aus Kulturgeschichte und Architektur hervorhebt. Nicht umsonst ist Torino der Gewinner der European Capital of smart Tourism 2025.
In Spanien wurde Benidorm , die Auszeichnung des Green Pioneer of Smart Tourism 2025 zuteil. Benidorm ist bekannt für seine wunderschönen Strände und seine touristische Infrastruktur.
Auf spezialiesierten Plattformen für Timeshare-Resorts erhält man detaillierte Listen und Bewertungen von Resorts, die für Timesharing besonders gut geeignet sind.
Vorsicht beim Vertragsabschluss
DieVerbraucher-EU-Richtlinien, sind in der Richtlinie 2008/122/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbraucher beim Kauf von Timesharing-Rechten und ähnlichen Verträgen ordnungsgemäß geschützt werden. Ein wesentlicher Punkte hierbei ist u.a. das Widerrufsrecht, was besagt, dass Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ihren Vertrag widerrufen können, was ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Entscheidung zu überdenken.
Bevor Sie einen Timesharing-Vertrag abschließen, sollten Sie sich über seine Rechte gut informieren.
Daher raten wir Ihnen: Lassen sie sich nicht leichtsinnig im Urlaub z.B. über ein Gewinnspiel zu voreiligen Verkaufsabschlüssen drängen, und leisten sie auf gar keinen Fall eine Vorauszahlung. Nehmen sie sich bei einem verlockenden Angebot viel Zeit und schauen sich den Vertrag auf die Einhaltung der EU-Schutzvorschriften genau an.
Fachkundige Auskunft gibt Ihnen u.a. der Bundesverband für Teilzeit-Wohnrechte (DBTW) in München. Besonders wichtig: Vergessen sie nicht, selbst undurchsichtige Verträge können nur schriftlich widerrufen werden. Dies gilt auch für die Kanaren.
Nur so können Sie sich vor Missbrauch und Betrug bei Timesharing-Wohnrechten schützen. Übrigens ist der Verkauf über das Internet nicht erlaubt.